Künstliche Flutungen zerstören die Rheinaue

Künstliche "ökologische" Flutungen (ÖF) am Oberrhein sind trotz ihres Namens schädlich für die Ökologie der Rheinauen. Sie trüben und verlanden durch Dreck, Giftstoffe  und Schlammeintrag aus dem Rhein die grundwassergespeisten, kristallklaren Quellgewässer der Rheinauen. Die Quellgewässer des Oberrheins stehen unter besonderem Schutz (es sind auch Naturschutzgebiete betroffen!) und dürfen nicht den ÖF geopfert werden. Gleiches gilt für den artenreichen Auewald, für Magerrasen und viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten, die mit schlammigem und toxisch belastetem Rheinwasser zerstören wird.

 

ÖF sind keine Ausgleichsmaßnahmen! Sie gehen zum Einen von grundlegend falschen, romantischen Vorstellungen der Ökologie vor Tulla aus. Zum Anderen hat die Praxis der "ökologischen" Flutungen zu vielen verheerenden Resultaten geführt. In den Poldern Altenheim und im südlichen Naturschutzgebiet Taubergiessen sind an den gefluteten Stellen artenarme Schlammlandschaften entstanden. In Altenheim wurde vor allem im Südpolder flächendeckend der Wald geschädigt. Dort sind riesige sumpfige Plantagen von Brennesseln und indischem Springkraut entstanden. Das bis zu 3 m hohe Springkraut gefährdet massiv einheimische Insekten und Pflanzen, da es deren Futterpflanzen verdrängt. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die EU-Verordnung zur Einbringung und Verbreitung invasiver Arten. Die einzigartigen Biotope und die vielgestaltige Ökologie der Oberrheinaue sind durch die Flutungen unmittelbar gefährdet. Die Artenvielfalt der Rheinauen steht auf dem Spiel!

 

Über die Zulässigkeit von ÖF entscheiden sogenannte Umweltverträglichkeitsstudien bzw. Umweltverträglichkeit-sprüfungen (UVS/UVP). Analysen durch unabhängige Anwälte, Fachleute und die AGL zeigen, dass die UVS Breisach/Burkheim gravierende fachliche und formale Fehler enthält. Die UVS zu Breisach/Burkheim erfüllt keine gutachterlichen oder wissenschaftlichen Standards. Annahmen und Hypothesen werden nicht kenntlich gemacht, sondern als Fakten verkauft. Die UVS verletzt grundlegende Vorschriften zur korrekten Abfassung einer UVS. 

 

Die künstlichen Flutungen am Oberrhein gefährden die Ökologie und verstoßen gegen EU-RechtDie AGL hat - zusammen mit dem Dachverband der Bürgerinitiativen am Oberrhein - Klagen und Einsprüche gegen fehlerhafte UVS erhoben bei der EU Kommission in Brüssel. Die EU Kommisssion prüft derzeit intensiv. Nach Meinung der EU werfen ÖF viele kritische Fragen auf. Wir werden die aktuelle Entwicklung hier auf unserer Homepage dokumentieren.

 

Die Alternative zu den künstlichen Flutungen im Raum Breisach/Burkheim ist die "Ökologische Schlutenlösung Plus" (ÖSP). Sie wurde in Zusammmenarbeit mit dem Regierungspräsidium Freiburg von AGL und der Breisacher BI detailliert ausgearbeitet. Sie wird von den UVS-Gutachtern abgelehnt, die einseitig die Planerseite vertreten. Die ÖSP bejaht den Hochwasserschutz und vermeidet flutungsbedingte Naturschädigungen - ein Gewinn für den Naturschutz. Mit dem Beharren auf unsinnigen "ökologischen Flutungen" gefährden die Behörden den Hochwasserschutz!

 

Während der Erörterungstermine 19.-23. März 2018 in Burkheim und 5. November wurde klar, das die UVS zu Breisach/Burkheim schwere Mängel und Widersprüche aufweist und gegen das Umweltprüfungsgesetz verstößt. Wichtige Fragen blieben völlig unbeantwortet. Ungeachtet sämtlicher guter Argumente von Kommunen, BIs, Bürgern und AGL hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald trotz fehlerhafter UVS einen Planfeststellungsbeschluss für den Polder Breisach/Burkheim einschließlich ökologischer Flutungen erteilt.

 

*** Taubergießen: Am 7.2.2019 hat die AGL EU-Beschwerde in Brüssel eingereicht (Vertragsverletzungsbeschwerde) gegen zerstörerische ökologische Flutungen im Naturschutzgebiet Taubergießen Süd.***

 

Einzelheiten siehe Badische Zeitung 12.2.2019  und Lahrer Zeitung 7.2.2019